Tipps zur Entsorgung
Asbest
Asbest wird in zwei Kategorien unterschieden:
Festgebunden |
Schwachgebunden |
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Transport: Asbestabfälle müssen staubdicht verpackt werden. Für Eternitplatten gibt es spezielle Big Bags, in die auch sehr große Platten hineinpassen, sie sind mit einem „A“ gekennzeichnet.
Info: Eternitplatten sollten nicht gebrochen oder geschnitten werden, da dabei krebserregende Asbestfasern freigesetzt werden. Vor dem Abbau müssen sie befeuchtet werden.
Achtung beim Abbau von solchen Platten, gebe ich Ihnen als Sachkundiger gerne Auskunft.
Bauschutt
In den Container dürfen: | In den Container dürfen nicht: |
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Tipp: Achten Sie darauf, dass nur mineralische Bestandteile im Bauschutt sind, da der Bauschutt sonst als Baustellenmischabfall wesentlich teurer entsorgt werden muß.
Baumischabfall
In den Container dürfen: | In den Container dürfen nicht: |
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Tipp: Durch das Getrennthalten der einzelnen Abfallfraktionen des Baustellenabfalls lassen sich bei der Entsorgung Kosten sparen. Die Entsorgung kann dann z.B. als Bauschutt, Schrott oder gemischte Materialien erfolgen.
Altholz
In den Container dürfen: | In den Container dürfen nicht: |
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Tipp: Die Entsorgung von Holzabfällen wird entweder nach Gewicht oder nach Volumen abgerechnet. Meistens ist eine Abrechnung nach Gewicht für den Abfallerzeuger günstiger.
Sperrmüll
In den Container dürfen: | In den Container dürfen nicht: |
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Tipp: Nur verschließbare Container für eine Entrümpelung bestellen! Sperrmüll-Container haben eine nahezu magnetische Anziehungskraft.
Papier und Pappe
In den Container dürfen: | In den Container dürfen nicht: |
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Tipp: Für größere Mengen: Container 5,5m³ oder 7m³ bestellen.
Grüngutabfall
In den Container dürfen: | In den Container dürfen nicht: |
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Tipp: Abholung größerer Mengen: Mulde oder Container, mobiler Häcksler.
Erdaushub
In den Container dürfen: | In den Container dürfen nicht: |
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In den Container dürfen: | In den Container dürfen nicht: |
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Tipp: Falls der Behälter auf öffentlichem Grund bzw. öffentlicher Straße aufgestellt werden soll, müssen Sie in der Regel eine gesonderte Stellgenehmigung einholen.
Diese ist bei Ihrer Stadt- / Gemeindeverwaltung erhältlich. Sie müssen diese selbstständig erwerben und tragen die anfallenden Gebühren hierzu. Die Aufstellung muss an einem sicheren Ort geschehen, die Verkehrsvorschriften (Absperrung / Beleuchtung) sind einzuhalten.
Benötigen Sie hierzu Hilfe? ... dann kontaktieren Sie uns per Telefon oder eMail, wir helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie bei der Einholung der entsprechenden Genehmigung.