Tipps zur Entsorgung

Asbest

Asbest wird in zwei Kategorien unterschieden:

Festgebunden

Schwachgebunden

  • Eternitplatten
  • Fassadenverkleidung
  • Blumenkästen aus Asbestzement
  • Lüftungsschächte aus Asbestzement
  • Spritzasbest
  • Dichtungsbänder von Brandschutzklappen
  • Isolierung

Transport: Asbestabfälle müssen staubdicht verpackt werden. Für Eternitplatten gibt es spezielle Big Bags, in die auch sehr große Platten hineinpassen, sie sind mit einem „A“ gekennzeichnet.

Info: Eternitplatten sollten nicht gebrochen oder geschnitten werden, da dabei krebserregende Asbestfasern freigesetzt werden. Vor dem Abbau müssen sie befeuchtet werden.

Achtung beim Abbau von solchen Platten, gebe ich Ihnen als Sachkundiger gerne Auskunft.


Bauschutt

In den Container dürfen: In den Container dürfen nicht:
  • Steine
  • Ziegel
  • Beton
  • Fliesen
  • Keramik
  • Dachziegel
  • Toilletenschüsseln
  • Holz
  • Glas
  • Tapetenreste und Papier
  • Gips- und Gipskartonplatten
  • Isolier.- und Dämmstoffe
  • Kunstoffe
  • Folie


Tipp: Achten Sie darauf, dass nur mineralische Bestandteile im Bauschutt sind, da der Bauschutt sonst als Baustellenmischabfall wesentlich teurer entsorgt werden muß.

 

Baumischabfall

In den Container dürfen: In den Container dürfen nicht:
  • Holz
  • Folien
  • Paletten
  • Kabelreste
  • Dämmstoffe
  • Kunststoffe
  • Teppichreste
  • Verpackungen
  • Papier / Pappe
  • Isoliermaterial
  • Gipskartonplatten
  • Rohre aus Kunststoff
  • Batterien
  • Glaswolle
  • Klebereste
  • Gummireifen ( Altreifen)
  • Lösungsmittel
  • Ölhaltige Abfälle
  • Teerhaltige Abfälle
  • Farb.-und Lackabfälle
  • Asbesthaltige Abfälle

Tipp: Durch das Getrennthalten der einzelnen Abfallfraktionen des Baustellenabfalls lassen sich bei der Entsorgung Kosten sparen. Die Entsorgung kann dann z.B. als Bauschutt, Schrott oder gemischte Materialien erfolgen.

 

Altholz

In den Container dürfen: In den Container dürfen nicht:
  • Balken
  • Türen (Innenbereich)
  • Bretter
  • Fußböden
  • Furnierholz
  • Möbel aus reinem Holz
  • Paletten & Transportkisten
  • Altholz Kategorie A I bis A III
  • Fenster
  • Türen (Außenbereich)
  • Gartenzäune
  • Wurzelstöcke
  • Brandholz
  • Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
  • Teerhaltiges Holz (Leitungsmasten)
  • Fenster und Türen mit Glas

Tipp: Die Entsorgung von Holzabfällen wird entweder nach Gewicht oder nach Volumen abgerechnet. Meistens ist eine Abrechnung nach Gewicht für den Abfallerzeuger günstiger.

 

Sperrmüll

In den Container dürfen: In den Container dürfen nicht:
  • Holz
  • Matratzen
  • Fahrräder
  • Kinderwagen
  • Bettgestelle
  • Türen ohne Glas
  • Fenster ohne Glas
  • Sperriger Hausrat
  • Einrichtungsgegenstände
  • Möbel (Haus und Garten)
  • Autoteile
  • Altreifen
  • Bauschutt
  • Elektrogeräte
  • Kühlschränke
  • gefährliche Stoffe
  • Glas.- und Glasbehälter
  • Ölöfen / Heizöltanks
  • Gartenabfälle
  • Gasflaschen

Tipp: Nur verschließbare Container für eine Entrümpelung bestellen! Sperrmüll-Container haben eine nahezu magnetische Anziehungskraft.

 

Papier und Pappe

In den Container dürfen: In den Container dürfen nicht:
  • Bücher
  • Prospekte
  • Zeitungen
  • Eierkartons
  • Zeitschriften
  • Büro- und Schreibpapier
  • Papiersäcke und –tüten
  • Aktenordner und Hefter aus Hartpappe
  • Kartons und Obststeigen aus Altpapier
  • Isoliermaterial
  • Gipskartonplatten
  • Rohre aus Kunststoff
  • Tapeten
  • Windeln
  • Styropor
  • Pappgeschirr
  • Foto’s und Fotopapier
  • Verpackung aus Kunststoff
  • Stark verschmutztes Papier und Pappe
  • Hefter aus Kunststoff

Tipp: Für größere Mengen: Container 5,5m³ oder 7m³ bestellen.

 

Grüngutabfall

In den Container dürfen: In den Container dürfen nicht:
  • Laub
  • Stroh
  • Unkraut
  • Astholz
  • Fallobst
  • Sträucher
  • Grasschnitt
  • Baumschnitt
  • Äste bis 15 cm Aststärke
  • Bauholz
  • Jägerzaun
  • Lackiertes Holz
  • Teerhaltiges Holz
  • Pilzbefallene Hölzer
  • Wurzelstöcke
  • Speisereste

Tipp: Abholung größerer Mengen: Mulde oder Container, mobiler Häcksler.

 

Erdaushub

In den Container dürfen: In den Container dürfen nicht:
  • Lehm
  • Sand
  • Steine
  • Tonboden
  • Mutterboden
  • Grasboden ohne Grasnarbe
  • Aspahlt
  • Ziegelsteine
  • Betonabbruch
  • Mörtel und Betonreste
  • Durch Fette, Öle, Säuren, Laugen oder
    ähnliche chemische Verbindungen
  • Verunreinigter Boden


Schrott / Metall:

In den Container dürfen: In den Container dürfen nicht:
  • Rohre
  • Gasherde
  • Armaturen
  • Gussteile
  • Dachrinnen
  • Fahrräder
  • Schubkarren
  • Metalltüren
  • Metallbänder
  • Kleineisenteile
  • Heizkörper (entleert)
  • Kohleöfen (ohne Steine)
  • Glas
  • Batterien
  • Felgen mit Reifen
  • Öltanks mit Anhaftung
  • Ölfässer mit Anhaftung
  • Nicht Metallische Abfälle


Tipp: Falls der Behälter auf öffentlichem Grund bzw. öffentlicher Straße aufgestellt werden soll, müssen Sie in der Regel eine gesonderte Stellgenehmigung einholen.

Diese ist bei Ihrer Stadt- / Gemeindeverwaltung erhältlich. Sie müssen diese selbstständig erwerben und tragen die anfallenden Gebühren hierzu. Die Aufstellung muss an einem sicheren Ort geschehen, die Verkehrsvorschriften (Absperrung / Beleuchtung) sind einzuhalten.

Benötigen Sie hierzu Hilfe? 

... dann kontaktieren Sie uns per Telefon oder eMail, wir helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie bei der Einholung der entsprechenden Genehmigung.

 

Schalterkurse Edelmetalle

Kabelschrott

Gaspreis Vergleich